Zehn goldene Regeln beim Immobilienkauf in Spanien
- Es wird empfohlen sich das Eigentumsrecht des Verkäufers durch Vorlage seines notariellen Kaufvertrags, mit Eintragungsvermerk des Grundbuchamts oder einem „frischen“ Grundbuchauszug, nachweisen.
- Bevor Sie etwas schriftlich oder mündlich vereinbaren, vergewissern Sie sich über Belastungen, die Qualität des Baulandes, Bebauungspläne und Steuerschulden.
- Misstrauen Sie Formularverträgen und bestehen Sie auf Individualvereinbarungen.
- Alle Bestätigungen sollten schriftlich durch den Vertragspartner überreicht werden.
- Vereinbaren Sie stets im Vertrag, welches Recht Anwendung finden soll.
- Fragen Sie sich: Welche Garantien werden geboten, damit das Vereinbarte notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden kann?
- Bestehen Sie auf einen umgehenden Abschluss des notariellen Kaufvertrags und Ihrer Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch.
- Bei einem Ratenkauf eines noch nicht fertig gestelltes Objektes, muss der Verkäufer den Nachweis erbringen, dass hinsichtlich der Ratenzahlung eine Versicherung oder Bankbürgschaft abgeschlossen ist.
- Achten Sie bei Baugrundstücken darauf, dass sie die für eine spätere Bebauung erforderliche Mindestgröße haben.
- Bei schwierigen Fragen wird empfohlen einen sachkundigen Berater hinzu zu ziehen.




