Das Spanische Steuersystem

Welche Nebenkosten entstehen beim Kauf einer Immobilie in Spanien?

Steuern beim Hauskauf in Spanien

Die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie betragen in etwa 10% des Kaufwertes. Sie setzen sich zusammen aus folgenden Steuern und Ausgaben:

Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (IVA) auf eine Immobilie liegt in der Regel bei 8% (seit Juni 2010) des Katasterwertes der Immobile im Grundbuch (escritura publica). Bei neuen Immobilien sind diese bis 31.12.2011 auf 4 % herabgesetzt worden.

Grunderwerbssteuer (ITP – Impuesto sobre Transmissiones Patrimoniales)

Kauft man eine Immobilie von einer Privatperson fällt keine Mehrwertsteuer, sondern eine Grunderwerbssteuer an, die 7 % (Wert < 400.000 €) oder 8% (Wert >400.000 €) des notariell beurkundeten Wertes beträgt.

Stempelsteuer oder Impuestos de Acto Juridicos Documentados

Zusätzlich fällt noch eine sogenannte Stempelsteuer an die 1 % bei Neubauten und 2 % bei bereits bewohnten Immobilien beträgt.

Notargebühren
Der Kaufvertrag muss in Spanien von einem Notar beglaubigt sein. Die Notargebühren sind festgeschrieben und hängen von der Grösse der Immobilie ab.

Grundbucheintragsgebühren
Nach dem Notarvertrag muss die Immobilie im Katasteramt neu registriert werden. Hierbei fallen Gebühren von ca. 0,5 % des Kaufpreises an.

Maklergebühren / Provision
Die Maklergebühren werden in Spanien vom Verkäufer getragen.